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Für die Einreise in Chile benötigen Staatsangehörige der Schweiz und Liechtenstein bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen kein Visum. Man erhält direkt zu Beginn der Reise die sog. „Tarjeta de Tourismo“, welche einen zum Aufenthalt berechtigt, mitzuführen und am Ende bzw. vor Ausreise abzugeben ist.

Sollte sie während des Aufenthaltes verloren gegangen oder gestohlen worden sein, muss die „Policía Internacional“ in Santiago (Gral. Borgoño 1052, Tel. 02-5657863) kontaktiert werden. Diese, aber auch regionale Niederlassungen der „Policía Internacional“, stellen notfalls eine Ersatz-Touristenkarte aus.

Der Aufenthalt kann einmal um bis zu 90 Tage gegen eine Gebühr von 100 USD verlängert werden. Für eine etwaige Visum-Verlängerung ist das „Departamento de Extranjería“ in Santiago (Agustinas 1235, Tel. 02-5502469) bzw., die regionalen Niederlassungen des „Gobernación Provincial“ zuständig. Hat man die Absicht das Visum zu verlängern, benötigt man in jedem Fall zwei Passbilder, die nicht zwingend biometrisch sein müssen.

Sollten nichttouristische (z.B. geschäftliche) und/oder längere Aufenthalte in Chile geplant sein, wendet man sich in Fragen zu Visa am besten rechtzeitig vor Beginn der Reise an die zuständige chilenische Auslandsvertretung. Hier der Link zur chilenischen Botschaft in Bern.

Eine Übersicht der wichtigsten Visa und die entsprechende Erläuterung findet sich unter: http://www.contactchile.cl/de/entdecken/fragen-und-antworten/index.html

 

 

Reisehinweise des EDA

 

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